Jahr: 2024

  • ENTWURF zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes – Statement der GAL

    2024-04-23: Im Jahre 2017 wurde in Pfullingen die „Lärmaktionsplanung“ eingeführt und im sogenannten Lärmaktionsplan wurden folgende Maßnahmen ergriffen und umgesetzt:

    Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im Zeitbereich nachts aus Gründen des Lärmschutzes wurden umgesetzt für die Straßenabschnitte:

    • Seitenstraße
    • Friedrichstraße
    • Gönninger Straße zwischen Friedrichstraße/Seitenstraße und Stuhlsteige
    • Sandstraße
    • Marktstraße zwischen Zeilstraße und Schulstraße
    • Zeppelinstraße
    • Große Heerstraße zwischen Schulstraße und Klosterstraße
    • Klosterstraße zwischen Große Heerstraße und Sandstraße

    Spätestens alle fünf Jahre sind Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren (Rechtlicher Hintergrund: Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG).

    Auf der Gemeinderatsitzung vom 23.4.2025 wurde der ENTWURF zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes verabschiedet. Dieser wird dann (in der Fassung vom17.04.2024) zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange öffentlich ausgelegt. Die GAL steht hierbei für die Einführung von ganztags-Tempo 30 auf den Innenstadtbereichen den obengenannten PKW-Hauptrouten durch Pfullingen.  

    Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist im Ratsinfosystem auf der Homepage der Stadt Pfullingen (link) öffentlich einzusehen.

    Anke Burgemeister hat auf der Sitzung ein ausführliches Statement vorgetragen:

    Da in der heutigen Beschlussfassung 2 Bereiche, bzw. 2 Maßnahmen fehlen, die in der ursprünglichen Fassung des Lärmaktionsplans der Stadt Pfullingen noch enthalten waren und die durch das Gremium im Bauausschuss heraus genommen wurden, kann ich dem Punkt 1 des Beschlussvorschlags nicht zustimmen. Für die 2 Bereiche Marktstraße/Lindenplatz und Römerstraße treffen die folgenden Begründungen genauso zu, wie für Bereiche, die noch enthalten sind.1. Die Gebäude entlang der Straßen sind bei den gegenwärtig zulässigen Geschwindigkeiten von sehr hohen Lärmpegeln von über 65 dB(A), stellenweise sogar von mehr als 70 dB(A) am Tag betroffen. Bei Pegeln in dieser Höhe besteht vordringlicher Handlungsbedarf, um die Lärmbelästigung der Anwohner durch den Straßenverkehr zu reduzieren und die möglichen negativen gesundheitlichen Folgen zu mindern.2. Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung wurden die genannten Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt. Werden die in der Bundesimmissionsschutzverordnung benannten Immissionsgrenzwerte überschritten, haben die

    Lärmbetroffenen einen Anspruch auf eine verkehrsbeschränkende Maßnahme. Bei Werten über 65 dB(A) verdichtet sich das Ermessen zum Einschreiten und es besteht vordringlicher Handlungsbedarf.3. Werden die 65 dB um 2 dB überschritten, besteht eine Pflicht zur Anordnung bzw. Durchführung von Maßnahmen auf den betroffenen Straßenabschnitten.4. Spätestens bei Lärmpegeln ab 70 dB(A) am Tag überschreitet die Lärmbelastung die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Im Bereich Marktstraße/Lindenplatz (von Zeil- bis Schulstraße)gibt es 54 Gebäude mit 383 Einwohnern, bei denen 65 dB(A)überschritten werden und 19 Gebäude mit 150 Einwohnern, wo sogar 70 dB(A) am Tag überschritten werden. Und die Werteliegen alle zwischen 69,5 dB und 71,5 dB(A).Das ist fast jeder 2. Bewohner in diesem Bereich! Das gleiche gilt auch für den Bereich Römerstraße. Es wurde festgestellt, dass es nach Einführung von Tempo 30keine negativen Auswirkungen auf den ÖPNV, auf Verkehrsverlagerungen und die Verkehrsfunktion geben wird. Für die 730m werden 10 Sekunden mehr benötigt! Die Verkehrssicherheit wird verbessert und die Attraktivität desFuß- und Radverkehrs wird gesteigert. Hier erfolgt auch die Anknüpfung an unser Mobilitätskonzept: Vermeiden, Verlagern, Verträglich gestalten. Die Reduktion von Lärm- und

    Luftschadstoffen steht auch in unserem Leitbild bei dem Punkt “Nachhaltig”. Durch die im Innerortsbereich zu erwartende Verstetigung des Verkehrsflusses bei Tempo 30 und die dadurch geringere und kürzere Beschleunigungsphase reduziert sich die Luftschadstoffbelastung. Die Herausnahme der 2 Bereiche ist für mich sehr willkürlich. Es geht bei der Verminderung des Lärms nicht um die Fahrenden, sondern um die Menschen, die hier wohnen und die wir vor zu starkem Verkehrslärm schützen müssen! Deshalb stelle ich hiermit den Antrag, die 2 Bereiche Marktstraße/Lindenplatz und Römerstraße wieder in das Maßnahmenkonzept mit rein zu nehmen. Ganz nach dem Philosoph Immanuel Kant, der gestern seinen300. Geburtstag hatte: “Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit der Anderen beginnt”. Und noch eine Bemerkung zum Schluss: Wenn wir die Fortschreibung des Lärmaktionsplans so umsetzen würden, hätte der MIV von Lichtenstein her kommend, ab der Kernerstraße die Tempo 30 Regelung am Tag, bis die Innenstadt auf Höhe der Schulstraße erreicht wird. Da endet dann die 30-erZone!Von Reutlingen auf der Marktstraße her kommend beginnt ab der Zeppelinstraße Tempo 30 ganztags, das nach wenigen Metern direkt am Lindenplatz wieder endet und es kann 50 km/h gefahren werden, allerdings fängt dann wiederum nach wenigen

    Metern erneut Tempo 30 ganztags an und zwar ab der Einmündung der Schulstraße. Da bin ich gespannt, wie das der Öffentlichkeit erklärt wird, dass gerade am Lindenplatz und am Ende der Fußgängerzone, d.h. mitten in der Innenstadt 50 km/h gefahren werden darf.

    (Anke Burgemeister)

  • Heizungsgesetz: Es geht uns trotzdem alle an

    Heizungsgesetz: Auch wenn viele des Themas überdrüssig sind, es geht uns alle an.
    Dr. Uli F. Hasert, Geschäftsführer der Klimaschutzagentur

    Anfang September 2023 wurde das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vom Bundestag („Heizungsgesetz“) beschlossen. Aus diesem Anlass führte die Klimaschutzagentur auf Einladung der GRÜN-Alternativen Liste (GAL) Pfullingen einen Bürger-Infoabend in der WHR durch und zu dem rund 30 Interessierte gekommen sind.

    Nach einer Begrüßung durch Anke Burgemeister (Fraktionsmitglied der GAL-Pfullingen) beginnt Herr Dr. Uli F. Hasert, Geschäftsführer der Klimaschutzagentur die Einführung in das Thema:

    „Auch wenn viele des Themas überdrüssig sind, es geht uns alle an. Nichts zu tun geht auch an den Geldbeutel“, betont Hasert und verweist dabei auf die Kosten von 40 Mrd. für die Folgen der Ahrtal-Katastrophe. Der Klimaschutzexperte führt weiter aus: „Um das Klimaschutzziel zu erreichen reicht nicht nur der Ausbau und die pure Umstellung auf Erneuerbare Energien, sondern WIR ALLE müssen unseren Energieverbrauch senken, auch im Bereich der Wärme.“ Für Herrn Dr. Hasert sind unsanierte Gebäude keine Lösung und er findet auf die Frage warum ausgerechnet wir in Deutschland große Anstrengungen machen sollen, eine kurze Antwort: „weil es sich lohnt und es für Gebäude einen Mehrwert erzeugt“.

    In Pfullingen wird derzeit zwar die sogenannte Wärmeplanung durchgeführt, referiert Hasert, doch dies ist erstmal nur ein „strategisches Planungsinstrument“ und es passiert erst mal nichts bzw. es wird durch die Stadt nur dann eine Lösung angeboten werden können, wenn die Wärmestromdichte hoch genug ist. Also auch hier das Fazit: Wir alle sind gefragt!

    Matthias Korb, Energieberater sowohl bei der Verbraucherzentrale als auch bei der Klimaschutzagentur, klärte die Gäste mit zahlreichen Fakten zum GEG wie auch über die konkreten Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen für den Heizungstausch auf, welche durch das seit 1.1.2024 aufgelegte Förderprogramm „Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)“ möglich sind.

    Im GEG wird z.B. geregelt, dass die Nutzung von mindestens 65% Erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich ist.

    Nach dem BEG werden jedoch nicht nur der Tausch von Heizungen gefördert, sondern auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, welche sogar die Materialkosten bei Eigenleistungen umfasst oder der Anschluss an Wärmenetze. Nach Meinung von Herrn Korb sollte auch die Sanierung der Gebäudehülle der erste Schritt vor einem Heizungstausch sein, und wenn es nach ihm ging, sollte die Sanierung der Gebäudehülle auch mehr als der Heizungstausch gefördert werden.

    Die sich an die Vorträge anschließende Fragerunde wurde von den Anwesenden reichlich genutzt.

    Die mit dichtgepackten Informationen und Fakten bestückten Folien der Vorträge werden den Gästen in einer vereinfachten Form auf Anfrage übermittelt. Zudem stehen die Folien auf der Homepage der KlimaschutzAgentur unter www.klimaschutzagentur-reutlingen.de/downloads zum Download zur Verfügung.

    Sollten noch individuelle Fragen unbeantwortet sein, bietet die KlimaschutzAgentur darüber hinaus kostenfreie Beratungsgespräche per Telefon im Rahmen ihres Kooperationsmodells mit der Verbraucherzentrale an. Zwecks Terminvereinbarung ist es dann am besten, während der Telefonzeiten (Montag bis Freitag von 09:00 h bis 13:00 h) unter 0 71 21-14 32 571 anzurufen. 

    Pfullingen, 24.2.2024

    Antje Schöler, GAL-Pfullingen

  • GRÜN-Alternative Liste hat ihren Listenvorschlag zur Kommunalwahl 2024 beschlossen

    Gemeinderatsliste steht

    Die GRÜN-Alternative Liste hat ihren Vorschlag für die Kommunalwahl 2024 beschlossen. Am vergangenen Donnerstag, den 01.02.2024, trafen sich die Interessierten rund um die vier Fraktionsfrauen der GRÜN-Alternativen Liste (GAL) in der Mühlenstube und haben den Vorschlag beraten, diskutiert und beschlossen.

    Grafik: LpB BW

    „Wir freuen uns, dass wir unseren Interessierten eine bunte und vollständige Liste zur Wahl geben konnten“, so Traude Koch, derzeitige Fraktionsvorsitzende der GAL im Gemeinderat Pfullingen. Viele treue Kandidierende konnten wieder gewonnen werden. So treten drei der derzeit vier Rätinnen wieder an und eröffnen die Liste. Frau Traude Koch, Frau Dr. Antje Schöler und Frau Anke Burgemeister werben für ihre Wiederwahl in den Gemeinderat. Für Traude Koch wäre das bereits die dritte Amtszeit. Für Dr. Antje Schöler und Anke Burgemeister wäre es die zweite Amtszeit. Ihre in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen möchten sie weitere fünf Jahre in die Politik vor Ort einbringen. Malin Hagel, die vierte amtierende Rätin der GAL-Fraktion, tritt nicht mehr an. Sie sagt dazu: „Die Entscheidung ist mir sehr schwergefallen. Leider lassen mir meine derzeitigen beruflichen Verpflichtungen in der Citykirche Reutlingen keine weitere Kandidatur zu.“ Als zweiten Grund nannte sie ihre nochmals gewachsene Familie und damit die gestiegenen Familienpflichten. „Eine erneute Kandidatur zu einem späteren Zeitpunkt kann ich mir gut vorstellen und möchte ich für mich nicht ausschließen.“ Aber auch neue Gesichter und junge Menschen haben sich bereit erklärt für die GAL zu kandidieren. Pascal Metzger, der ab März als Verwaltungsbeamter bei der Landeshauptstadt Stuttgart anfängt zu arbeiten, möchte aktiv die Kommunalpolitik vor Ort vorantreiben. Durch seinen Wohnort im Burgweg möchte er besonders auf die Bedürfnisse und Anliegen der Einwohnenden im am dichtest besiedelten Stadtteil aufmerksam machen. Jan Sivek, ehemaliger Jugendgemeinderat, und Max Pfann, amtierender Jugendgemeinderat, treten besonders für die Belange der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Alle weiteren Kandidierende sind teils bekannte Gesichter und ebenso vielfältig engagiert. Sie freuen sich auf Begegnungen bei den verschiedensten Gelegenheiten in den nächsten Monaten.

    Die GAL-Fraktion bedankt sich bei allen Kandidierenden der letzten Jahre und beginnt nun gemeinsam mit dem neuen Team motiviert den Wahlkampf für die Gemeinderatswahl 2024.

    Für die GAL Pfullingen Malin Hagel

  • Haushaltsanträge der GAL Pfullingen

    Beschluss des Doppelhaushalts 2024/2025

    Am 06.02.2024 wird der Doppelhaushalt 2024/2025 der Stadt Pfullingen beschlossen. Die GAL Fraktion beantragt Gelder für verschiedene wichtige Projekte, die die Stadt in Zukunft umsetzen soll.

    Mobilität

    Zusätzliches Budget

    Im Themenfeld Mobilität beantragen wir ein zusätzliches Budget für zeitnah und
    schnell umzusetzende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation und der
    Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden in Pfullingen. Dies trägt maßgeblich dazu bei, dass Mängel, Gefahrenstellen und die allgemeine Zufriedenheit der genannten Gruppen in der Stadt zeitnah verbessert werden. Weiter soll dabei auch bereits auf Vorbereitung für den Haushalt 2026/2027 eine neue Produktgruppe „Maßnahmen Mobilitätskonzept – Fuß- und Radverkehr“ geschaffen werden.

    Lindenplatz

    Ein weiterer Antrag fokussiert sich auf die Umgebung am Lindenplatz. Hier queren besonders viele Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrbahn der stark frequentierten Große Heerstraße. Daher ist es wichtig, die Verkehrsplanung an diesem Punkt zu überdenken und ein besseres Zusammenspiel zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu erreichen. Dies kann durch einene Zebrastreifen oder gemeinsam genutzen Straßenraum erreicht werden.

    Quartiersarbeit im Burgweg

    Das dicht besiedelste Gebiet in Pfullingen hat zurzeit wenige öffentliche Einrichtungen und bietet wenig sozialen Begegnungsraum. Besonders durch die Fertigstellung des neuen Quartiers Arbachdreieck wird durch die weiter steigende Einwohnerzahlen in diesem Gebiet Quartiersarbeit immer wichtiger. Daher beantragen wir ein Pilotprojekt für Quartiersarbeit im Burgeweg, um den sozialen Zusammenhalt und Begegnungsmöglichkeiten zu stärken.